Mitbestimmungsrechte der Werkstatträte
Erst durch Mitbestimmungsrechte wird ein Werkstattrat ernsthaft handlungsfähig.
Die LAG:WfbM gibt hierzu gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte eine Werkstattempfehlung.
Beigefügt sind die dazugehörigen Unterlagen:
- Selbstverpflichtungserklärung mit Formularfeldern
- Selbstverpflichtungserklärung im PDF-Format
- Mustervereinbarung für die Vertrauensperson mit Formularfeldern
- Mustervereinbarung für die Vertrauensperson im PDF-Format
Hinweis:
Wenn Sie die Unterlagen im Word-File benötigen, wenden Sie sich bitte an die LAG-Geschäftsstelle.