Mitbestimmungsrechte der Werkstatträte

Erst durch Mitbestimmungsrechte wird ein Werkstattrat ernsthaft handlungsfähig.

Die LAG:WfbM gibt hierzu gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte eine Werkstattempfehlung.

Erst durch Mitbestimmungsrechte wird ein Werkstattrat ernsthaft handlungsfähig.
Die LAG:WfbM gibt hierzu gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte eine Werkstattempfehlung.

Beigefügt sind die dazugehörigen Unterlagen:

  • Selbstverpflichtungserklärung mit Formularfeldern
  • Selbstverpflichtungserklärung im PDF-Format
  • Mustervereinbarung für die Vertrauensperson mit Formularfeldern
  • Mustervereinbarung für die Vertrauensperson im PDF-Format

 

Hinweis:

Wenn Sie die Unterlagen im Word-File benötigen, wenden Sie sich bitte an die LAG-Geschäftsstelle.